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Gastaufnahmevertrag

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt - gleichgültig ob mündlich oder schriftlich - oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag ist - egal aus welchen Gründen - nicht möglich.
  3. Der Beherbergungsgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Bereitstellung der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Beherbergungsbetrieb ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen 10% des Übernachtungspreises.
  5. Der Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  6. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach den Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wird deshalb dringend empfohlen.
  7. An- und Abreisetag gelten als 1 Tag.
  8. Die Gesamtmiete ist vor Ort in bar zu begleichen.
  9. Alle angegebenen Preise sind exklusive Kurtaxe. Die Höhe der Kurtaxe beträgt 2,10 € pro Tag/pro Person des Aufenthaltes und wird von allen Personen über 16 Jahre erhoben.